Die PVA hatte meine Tätigkeit als Tagesmutter fälschlicherweise als Arbeiterinnenverhältnis eingestuft, obwohl ich seit Beginn eindeutig als Angestellte tätig war. Diese falsche Zuordnung hätte meine Ansprüche massiv beeinträchtigt. Durch die erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung meines tatsächlichen Angestelltenstatus wurde schließlich auch mein Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension anerkannt. Ich habe nun endlich die Leistung zugesprochen bekommen, die mir zusteht. 1. In