Einstufung der Tagesmutter als Angestellte
- office189736
- 8. Aug. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 22. Nov.
Die PVA hatte meine Tätigkeit als Tagesmutter fälschlicherweise als Arbeiterinnenverhältnis eingestuft, obwohl ich seit Beginn eindeutig als Angestellte tätig war. Diese falsche Zuordnung hätte meine Ansprüche massiv beeinträchtigt.
Durch die erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung meines tatsächlichen Angestelltenstatus wurde schließlich auch mein Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension anerkannt. Ich habe nun endlich die Leistung zugesprochen bekommen, die mir zusteht.

1. In der bisherigen Rechtsprechung waren Tagesmütter als Arbeiterinnen eingestuft
Durch die erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung meines tatsächlichen Angestelltenstatus wurde schließlich auch mein Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension anerkannt. Ich habe nun endlich die Leistung zugesprochen bekommen, die mir zusteht.
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Zusammenfassung
Durch die erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung meines tatsächlichen Angestelltenstatus wurde schließlich auch mein Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension anerkannt. Ich habe nun endlich die Leistung zugesprochen bekommen, die mir zusteht.
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